Qualifizierte elektronische Signatur
Die elektronische Signatur garantiert die Integrität (Schutz vor laufender Änderung) und die Authentizität (d. h. die Herkunft) eines Dokuments (vgl. entsprechende Website des Bundes). Es handelt sich um eine digitale Information, die im signierten Dokument enthalten ist. Sie ist nicht sichtbar und sollte nicht mit der handschriftlichen Unterschrift verwechselt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website des Bundes: E-Signatur (admin.ch).
1. Gültigkeit eines elektronisch signierten Dokuments
Die qualifizierte elektronische Signatur basiert auf dem Fingerabdruck des Dokuments. Damit wird bestätigt, dass es sich bei dem Dokument um das von der amtlichen Stelle ausgestellte Original handelt. Handelt es sich bei dem Dokument um eine Kopie, so unterscheidet sich der Fingerabdruck dieser Kopie von dem des Originaldokuments, und die elektronische Signatur ist für diese Kopie ungültig.
2. Überprüfung der elektronischen Signatur
Die Gültigkeit eines signierten PDF-Dokuments kann auf der Website Validator.ch des Bundes überprüft werden:
Für eine Zivilstandsurkunde wählen Sie unter 1 oben in der Abbildung im Scroll-Down-Menü die Urkundenart "Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen".
Praktische Information
- Wenn Sie in Ihrem Konto des virtuellen Schalters ein signiertes Dokument erhalten, können Sie es von der Website Meine Dokumente herunterladen, speichern Sie es auf Ihrem Computer und senden Sie nur diese Originalversion der Datei an den Empfänger (z. B. eine lokale Behörde).
- Ist die Datei einmal heruntergeladen, muss sie aus dem Dossier abgerufen werden, in dem sie gespeichert wurde («Uploads», «Downloads» oder andere).
Haben Sie Probleme dabei, ein Dokument zu überprüfen oder die Gültigkeit eines Dokuments zu bestimmen?
Vergewissern Sie sich, dass das Dokument heruntergeladen und nicht über den Webbrowser oder ein anderes Programm wie Adobe Reader gespeichert wurde.